FAQ

Bürgerbegehren Koblenzer Baumschutzsatzung im Überblick

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum Bürgerbegehren, wie Sie sich beteiligen können und alles drum herum.

Was ist das Ziel des Bürgerbegehrens zur Koblenzer Baumschutzsatzung?

Der Koblenzer Stadtrat hat gegen die Empfehlung der Stadtverwaltung die gültige Baumschutzsatzung abgesetzt. Das Bürgerbegehren setzt sich für den Schutz von Bäumen in Koblenz ein und erzwingt im Erfolgsfall die Wiedereinsetzung der Satzung. Mehr Infos hier!

Ja, cool, Bäume. Aber, ich mein‘, wofür?

Bäume erfüllen in der Stadt sehr viel mehr Aufgaben, als hübsch auszusehen. Gerade in dicht bebauten Quartieren übernehmen Bäume entscheidende Funktionen, unter anderem Hitzeschutz, Verbesserung von Luftqualität und Stadtklima sowie Erhalt der Biodiversität. Das alles trägt unmittelbar zur Lebensqualität bei. Mehr zu Stadtgrün als Lebensgrundlage im urbanen Raum.

Aber es gibt doch bereits jetzt gesetzlichen Baumschutz?

Ja, im Einzelfall gibt es noch Schutz von Bäumen oder Baumgruppen (siehe Informationenen des Umweltamts), jedoch betrifft dieser Schutz nur einen sehr kleinen Anteil des städtischen Baumbestandes, sodass der weit überwiegende Anteil weiterhin ungeschützt bleibt. Zudem ist die Rechtslage für juristisch Unkundige deutlich zu unklar formuliert, was das Risiko des Handelns „ohne rechtliche Beratung“auf eigene Faust“ unnötig steigen lässt. Die abgesetzte Baumschutzsatzung hat gerade durch das Genehmigungsverfahren einen klaren Handlungsrahmen und Rechtssicherheit geschaffen.

Ok, Ihr habt mich. Wie kann ich das Bürgerbegehren unterstützen?

Sie können das Bürgerbegehren durch Unterschrift auf den Listen unterstützen, die auf unserer Downloadseite verfügbar sind. Sie dürfen auch gerne die Listen ausdrucken und verteilen an Menschen, die sich ebenfalls beteiligen möchten. Listen können abgegeben werden bei einem der Vertretungsberechtigten, bei einem Angehörigen der uns unterstützenden Organisationen oder an einer der hier gelisteten Abgabestellen.

Und wenn Sie Mitglied einer NGO sind, würden wir uns freuen, wenn sich Ihre NGO einbringen. Nehmen Sie dazu gerne mit uns Kontakt auf.

Wie funktioniert ein Bürgerbegehren in Koblenz?

Ein Bürgerbegehren sammelt Unterschriften, um ein Anliegen offiziell zur Abstimmung durch einen Bürgerentscheid zu bringen. Ein Bürgerbegehren in Koblenz ist erfolgreich, wenn mindesten 4250 gültige Unterschriften zusammenkommen. Daran schließt sich ein Bürgerentscheid an. Dieser ist wie eine Wahl. Das Ergebnis ist für den Stadtrat verbindlich.

Wer kann beim Bürgerbegehren mitmachen? Bis wann?

Jeder zur Kommunalwahl berechtigte Bürger der Stadt Koblenz darf das Bürgerbegehren unterschreiben. Das bedeutet: Sie sind volljährig, wohnen irgendwo zwischen Arenberg und Rübenach und Kesselheim und Stolzenfels und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes.

Die Unterschriften müssen bis zum 27. Juli 2026 bei der Stadtverwaltung eingereicht sein. Damit das klappt, bitten wir darum, bis zum 20. Juli die Unterschrift bei den Anlaufstellen oder freundlichen Briefkästen abzugeben.

Gibt es einen aktuellen Stand der bisher gesammelten Unterschriften?

Ja, gibt es, und zwar hier. Jedoch ist er nicht automatisiert, wir aktualisieren ihn von Zeit zu Zeit.

Kann ich auch online unterschreiben?

Leider nein. Das ist so ein Verwaltungsding. Die Gemeindeordnung sieht das nicht explizit vor – kein Wunder, sie ist älter als viele unserer Leser – und deshalb möchten wir keinen Formfehler riskieren.

4 Kommentare

  1. Avatar von Karsten Scholz
    Karsten Scholz

    Mich würden in aller erster Linie die Hintergründe dieser Entscheidung interessieren, denn in anderen Städten passiert genau das Gegenteil, es wird aufgeforstet. Für mich ist dieses Anliegen total unverständlich. Hier liegen mE wahrscheinlich wirtschaftliche Interessen vor, etwas zu zerstören, dass unbedingt geschützt, erhalten und eigentlich ausgebaut werden müsste, zum Wohle der Bürger, der Tiere und auch der Natur. Die Stadt ist umgeben von wunderschöner Natur, das sind genau die Faktoren, die Touristen in diese Stadt führen und, die ansässigen Bürger sich wohlfühlen lässt.

    Hier noch ein paar Vorteile, die ich sehe, den Baumbestand unbedingt zu erhalten und ggf. gar aufzuforsten zum Wohle der Bürger, Tiere und auch der Infrastruktur.
    1. Asphalt und Beton wird durch Schattenbildung vor Hitze geschützt.
    2. Durch Verdunstung geben Bäume Wasser an die Umgebung ab und kühlen dadurch die Luft. (Wer nach Regenfall in den Wald geht, bemerkt diesen natürlichen Effekt)
    3. Unter Bäumen kann es an heißen Sommertagen mind. 10 Grad kühler sein
    4. Stadtteile mit vielen Bäumen weisen eine um mehrere Grad niederigere Temperatur auf
    5. Bäume verbessern die Luftqualität – filtern Feinstaub, Russpartikel, binden CO2 etc.
    6. Sie schützen die Gesundheit von uns Menschen – zB geringeres Risiko für Herz- Kreislauferkrankungen, bessere psychische Gesunheit etc.
    7. Hochwasserschutz – halten Regenwasser zurück, entlasten die Kanalisation, fördern die Versickerung
    8. Lebensraum für Tiere – Vögel, Insekten etc
    9. Natürlicher Lärmschutz – Dämpfung Verkehrslärm

    Nutzen des Baumbestands:
    weniger Schäden durch Hitze; geringere Gesundheitskosten, Innenstädte werden dadurch attraktiver, steigende Lebensqualität

    Beispiele Aufforstung Städte in Deutschland:
    – Berlin, Hamburg, Leipzig, Bonn, München, Freiburg (Breisgau)

    1. Avatar von Jens Woch
      Jens Woch

      Danke für die Rückmeldung!
      Die vorgebrachten Beweggründe des Antragstellers im Stadtrat waren in erster Linie: bürokratischer Aufwand, Verwaltungskosten und schleppende Bearbeitung. Nach unserer Auffassung nichts, was man nicht im Wege einer Weiterentwicklung der Satzung hätte verbessern können. Die Stadtverwaltung hat denn auch ganz klar die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung zu erhalten. Genutzt hat es leider nichts.

  2. Avatar von Herr Kay Hoffmann
    Herr Kay Hoffmann

    Wo kann ich denn online unterschreiben. Endlich Mal ein sinnvolles Begehren an dem ich mich gerne beteiligen möchte

    1. Avatar von Jens Woch
      Jens Woch

      Wir haben das Rechtsamt der Sadtverwaltung konsultiert: Nach deren Rechtsauslegung der Gemeindeordnung des Landes RLP sei hier nach alter Väter Sitte nur die analoge Unterschrift zulässig. Leider gibt es also keine Möglichkeit der online-Beteiligung. Im Jahr 2026. Ja, so bitter.

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