§ Zulässig 🥂

§ Zulässig 🥂

Am 3. September war Anhörung zum Bürgerbegehren im Koblenzer Stadtrat mit anschließender Beschlussfassung über die Zulässigkeit. Eigentlich ein Selbstläufer, denn die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist keine politische Entscheidung. Sie ist eine reine Rechtsfrage, bei der nicht die Haltung in der Sachfrage, sondern allein die in §17a (2) der Gemeindeordnung aufgeführten Ausschlussgründe eine Rolle spielen. Nicht alle Angehörigen des Koblenzer Stadtrats schienen da wirklich sattelfest. Dennoch, die Anhörung ist durch:

Am 3. September 2026 hat der Koblenzer Stadtrat nach Anhörung der Vertretungsberechtigten und Aussprache mit 20 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens festgestellt.

Das ist ein Erfolg, an dem wir keinen Zweifel hatten. Verblüfft hat uns die hohe Anzahl an Enthaltungen. Denn entweder erfüllt ein Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen. Oder es erfüllt sie nicht.

Geschenkt. Was uns nicht nur verblüfft, sondern auch gestört hat, ist etwas anderes: Nach unserem Vortrag bot sich den Ratsangehörigen die Gelegenheit, uns direkt zu befragen.

Genutzt hat es niemand.

In der anschließenden Aussprache unter den Ratsmitgliedern hingegen sah das plötzlich anders aus: Reges Mitteilungsbedürfnis mit zum Teil sehr ausgefallenen Tatsachenbehauptungen.

Was in der Aussprache fehlte: die Möglichkeit der Richtigstellung. Denn in der Aussprache haben nur Ratsmitglieder das Wort – die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens hingegen nicht. Und so zeigte sich der Mut mancher Ratsangehöriger darin, die eigene Positionierung erst dann zu wagen, wenn den Vertretungsberechtigten die Reaktionsmöglichkeit verwehrt blieb.

🌳 Wie es weitergeht

Dessen ungeachtet gilt: Die Fraktionen sind jetzt aufgerufen, in die Neugestaltung einer Baumschutzsatzung einzusteigen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es ihnen um Sacharbeit geht – dann haben wir eine Chance auf die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung in überarbeiteter Form. Oder es geht ihnen um Ideologie. Dann gehen wir in den Bürgerentscheid!

Hinweis:

Öffentliche Ratssitzungen der Stadt werden live gestreamt und können auch später noch auf YouTube angeschaut werden (hier entlang, ab etwa Minute 5).
Den ungekürzten Redetext finden Sie auf unserer Downloadseite.

(jw)


Ein Kommentar zu „§ Zulässig 🥂“

  1. Avatar von Carl Jung
    Carl Jung

    Herzlichen Dank allen, die sich so nachhaltig für eine, die Interessen ausgleichende Baumschutzsatzung, die unbedingt auch die „öffentlichen“ Bäume beinhalten muß, einsetzen.
    Das ist wahre Demokratie und zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein. Überzeugen wir die Menschen, sich zu engagieren.

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